Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) & Widerrufsrecht des Fotografen
Edmund Kocent (FotoEdmundo), Herler Straße 92, 51067 Köln

 

Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote und Dienstleistungen von Edmund Kocent (FotoEdmundo).

 

1. Allgemeines
1.1. Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen.

Nachstehende Bedingungen gelten für alle zwischen dem Fotografen Edmund Kocent (im Folgenden „Fotograf“ genannt), seinem Erfüllungsgehilfen und seinen Auftraggeber erteilten Aufträge.
Der Auftragnehmer erbringt Leistungen gemäß Angebot. Alle Lieferungen und Leistungen werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht. Diese gelten in Verbindung mit dem geschlossenen Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden.

1.2. Lichtbilder
im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, Dateien usw.)

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Auftraggebern
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Fotograf ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

3. Vertrag
3.1. Vertragsschluss
Alle Angebote des Fotografen sind freibleibend. Nach Eingang einer Buchung beim Fotografen, erhält der Auftraggeber auf elektronischem oder postalischem Wege eine Buchungsbestätigung. Diese führt zum Vertragsschluss.

3.2. Auftragsabwicklung / Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Fotografen, und ggf. auch seinen Assistenten, zu den vereinbarten Terminen freien Zugang zu den Örtlichkeiten zu verschaffen.
Der Auftraggeber hat die Berechtigten der Örtlichkeit rechtzeitig über die geplanten Aufnahme Arbeiten zu informieren, ggf. notwendige Genehmigungen für die Aufnahme Arbeiten an den Örtlichkeiten einzuholen, dafür zu sorgen, dass die Örtlichkeit sich in einem fotografierbaren Zustand befindet und die Aufnahme Arbeiten durch Dritte nicht gestört werden.
Der Auftraggeber hat dem Fotografen die zur Erledigung der Aufnahme Arbeiten notwendigen Requisiten zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber hat dem Fotografen mindestens einen Ansprechpartner zu benennen, der während der Aufnahme Arbeiten vor Ort zu Klärung eventueller Fragen und Probleme zur Verfügung steht. Die vom Auftraggeber benannten Ansprechpartner sind dessen Erfüllungsgehilfen. Sie sind bevollmächtigt, für den Auftraggeber alle Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, die die Vertragsabwicklungen betreffen.
Bei Aufträgen, die mehr als 4 Stunden dauern, ist der Fotograf und deren Assistent zudem angemessen mit Speisen und Getränken zu versorgen.

3.3. Rechte Dritter
Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte, das Recht am eigenen Bild oder sonstige Rechte Dritter bestehen, verpflichtet sich der Auftraggeber, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechtsinhaber einzuholen.
Der Auftraggeber stellt den Fotografen insoweit von Ersatzansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Falls die in den vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Auftragsgeber dem Fotografen jeden Schadenersatz zurückzuerstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verurteilt werden könnte, und ihn für sämtliche Kosten der Prozessführung gegen die Berechtigten zu entschädigen.

3.4. Bildauswahl / Gestaltungsfreiheit
Der Fotograf wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber nach Abschluss des Auftrags zur Abnahme vorlegt.
Nutzungsrechte werden unter der Voraussetzung der vollständigen Zahlung nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.
Dem Auftraggeber ist der Stil des Fotografen bekannt. Bei der Anfertigung der Aufnahmen besteht für den Fotografen künstlerische Gestaltungsfreiheit, wobei jedoch die verbindlichen Vorgaben des Auftraggebers zu beachten sind.
Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen.
Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.

3.5. Fremde Lichtbilder
Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt.
Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

3.6. Haftung für Lichtbilder
Der Fotograf ist berechtigt aber nicht verpflichtet die Negative und digitalen Daten zu archivieren. Für Verluste bei der Archivierung wird keine Haftung übernommen.
Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials oder Datenträgern.
Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Auch je nach Medium, kann zu Farbabweichungen der entstandenen Bilder kommen. Das ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

4. Mängelrüge
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm nach Abschluss der Aufnahmen übergebenen Aufnahmen, innerhalb von sieben Tagen zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber dem Fotografen schriftlich zu rügen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die Aufnahmen in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

5. Vergütung und Nebenkosten
5.1. Preislisten, Kostenvoranschläge
Der Fotograf erhält das vertraglich vereinbarte Honorar. Dies ergibt sich aus seiner Preisliste. Sofern der Fotograf den Auftrag nicht aufgrund seiner Preisliste bearbeitet, ergibt sich sein Honorar aus seinem zuvor schriftlich fixierten Kostenvoranschlag. Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
Kostenerhöhungen braucht der Fotograf nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist.

5.2. Ausfallhonorar
Kündigt der Auftraggeber bis zum Abschluss der Aufnahme Arbeiten oder wird der Auftrag ohne Verschulden des Fotografen aus sonstigen Gründen nicht ausgeführt, so steht ihm eine Ausfallvergütung i.H.v. 80 % der vereinbarten Vergütung zu, sofern der Auftraggeber dem Fotografen nicht im Einzelfall einen niedrigen, angemessenen Betrag nachweist.

5.3. Verspätungen, Verzögerungen, Zeitüberschreitung
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge  Unmöglichkeit oder Witterungseinflüssen, so kann der Fotograf eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
Wird die für die Aufnahme Arbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, überschritten, ist die vereinbarte Vergütung entsprechend zu erhöhen.
Ist eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Zeit, um dies sich die Aufnahme Arbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.

5.4. Rabatte
Gewährte Rabatte sind nicht mit weiteren Leistungen kombinierbar, auf Dritte übertragbar oder zur Auszahlung berechtigt.

5.5. Zusatzarbeiten
Zusatzarbeiten, insbesondere die Anfertigung von Bildern, aufwendige, bzw. erweiterte Bildbearbeitung, über den bei Vertragsbeginn festgelegten Umfang hinaus, sind entsprechend dem vereinbarten Vergütungsmodell (Preisliste oder Individual Vergütung) gesondert zu vergüten.
5.6. Nebenkosten
Der Auftraggeber hat zusätzlich zu der geschuldeten Vergütung die Nebenkosten zu erstatten, die dem Fotografen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen, bzw. Filmmaterial, digitale Bildbearbeitung, Fotomodelle, Visagisten, Reisen, Übernachtung, Requisiten, Gesundheitstest, etc. Es sei denn  sie sind in der ursprünglich vereinbarten Vergütung enthalten.

5.7. Fälligkeit
Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung ist wie folgt fällig:.
Die Kosten sind am Tag des Shootings in bar zu begleichen oder muss bei der Übergabe der Bilder oder per Vorkasse gezahlt werden.
Bei Präsentationsprodukten (z.B. Büchern, Dias, Kalender, etc.) ist eine Anzahlung von 50% zu entrichten.
Für die Anfertigung von Hochzeitsfotos, Taufen, Fotos von Familienfeiern, Firmenfotos oder sonstigen Veranstaltungen ist eine Terminreservierungsgebühr i.H.v. 30% der vereinbarten Vergütung zu leisten. Die Terminreservierungsgebühr ist spätestens sieben Tage nach Vertragsschluss fällig.
Die restliche Vergütung ist spätestens bei Übergabe der Aufnahmen an den Auftraggeber fällig.
Das Honorar ist binnen zwei Wochen nach Rechnungseingang zu zahlen, soweit keine andere Zahlungsfrist angegeben ist.
Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen.
Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5.8. Eigentum
Mit Bezahlung des vereinbarten Honorars überträgt der Fotograf dem Auftraggeber das Eigentum an allen Lichtbildern sowie den dazugehörigen Daten, Dateien und Datenträgern.
Die jeweils vorgenannten Nutzungsrechte gehen ebenfalls mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.
Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars verbleiben die gelieferten Aufnahmen, Nutzungsrechte und Eigentumsrechte für sonstige Leistungen (z.B. Fotos, Fotobuch, etc.) beim Fotografen.

5.9. Mehrwertsteuer
Alle angegebenen Preise sind Gesamtpreise zzgl. Liefer-/Versandkosten. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und wird diese daher auch nicht ausgewiesen.
Zu den von Unternehmern (§14 BGB) zu zahlenden Honoraren, Gebühren und Kosten ist die Mehrwertsteuer und die Künstlersozialabgabe, die beim Fotografen eventuell für Fremdleistungen anfällt, in der gesetzlichen Höhe hinzuzurechnen.

6. Nutzungsrechte
6.1. Produkt Überlassung
Der Fotograf übergibt dem Auftraggeber alle brauchbaren Lichtbilder.
Das Datenformat bestimmen die Parteien einvernehmlich. Wird keine Bestimmung getroffen, kann der Fotograf ein geeignetes Datenformat und einen geeigneten Datenträger auswählen. RAW-Dateien werden nicht herausgegeben.
Die Zusendung und Rücksendung von Lichtbildern erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

6.2. Nutzungsrechte für Verbraucher
Der Verbraucher (§ 13 BGB) darf Vervielfältigungen zu privaten Zwecken in unbegrenzter Anzahl auf beliebigen Trägern und Medien herstellen.
Der Verbraucher darf Vervielfältigungen zu beruflichen Zwecken (Bewerbungen) in unbegrenzter Anzahl auf beliebigen Trägern und Medien herstellen, soweit sein Handeln nicht eigenen unternehmerischen und/oder gewerblichen Zwecken dient.
Im Übrigen ist die öffentliche Zugänglichmachung der Aufnahmen, der dazugehörigen Daten oder Dateien in Online- und/oder Offline-Medien und/oder auf Datenträgern sowie in sonstiger Weise nicht zulässig. Es sei denn, der Fotograf hat gegenüber dem Auftraggeber zuvor sein schriftliches Einverständnis zu einer solchen Verbreitung erteilt.
Die Versendung der Aufnahmen, der dazugehörigen Daten oder Dateien per E-Mail an Freunde und Verwandte zu deren privatem Gebrauch ist dem Auftraggeber jederzeit gestattet.

6.3. Nutzungsrechte für Unternehmer
Der Unternehmer (§ 14 BGB) erwirbt an den Aufnahmen die Nutzungsrechte in dem vertraglich vereinbarten Umfang.

6.4. Recht zur Eigenwerbung
Eine Nutzung der Bilder zur Eigenwerbung des Fotografen findet nur unter Wahrung des Rechts am eigenen Bild und mit Einverständnis der abgebildeten Person statt.
Bei Veranstaltungen, Trauungen, Hochzeiten, Taufen, etc. hat der Auftraggeber bzw. das Brautpaar/Elternpaar das Einverständnis einzuholen und haftet für diese allein.

6.5. Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte
Die Einräumung und Übertragung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

6.6. Bearbeitung und Umgestaltung
Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in Originalfassung zulässig. Bearbeitungen und Umgestaltungen der unbearbeiteten und bearbeiteten Aufnahmen, analog oder digital, (Montagen, Bildausschnitte, fototechnische Verfremdungen, Kolorierung, etc.) bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

6.7. Unberechtigte Nutzung
Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes ist der Fotograf berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern. Mindestens jedoch 500 € pro Bild und Einzelfall.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.
Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung des Fotografen oder wird der Name des Fotografen mit dem digitalen Bild nicht dauerhaft verknüpft, hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200 € pro Bild und Einzelfall.
Dem Fotografen bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten.

7. Urheberbenennung
Bei jeder öffentliche Zugänglichmachung der Aufnahmen, der dazugehörigen Daten oder Dateien durch einen Verbraucher (§ 13 BGB) hat dieser den Fotografen als Urheber zu benennen und verpflichtet sich immer den Namen des Fotografen „FotoEdmundo“ oder „Edmund Kocent“ direkt und eindeutig an allen erstellten, auch bearbeiteten Aufnahmen, zu veröffentlichen.
Der Name des Fotografen muss im Rahmen der Publikation so genannt werden, dass eine eindeutige Zuordnung direkt möglich ist.
Bei jeder Bildveröffentlichung durch einen Unternehmer (§ 14 BGB) hat dieser den Fotografen eindeutig als Urheber zu benennen. Die Benennung soll möglichst beim Bild erfolgen.
Soweit dies aus technischen oder optischen Gründen nicht möglich oder zumutbar ist, hat die Urheberbenennung in der branchenüblichen Weise zu erfolgen.
Bei der öffentlichen Zugänglichmachung der Aufnahmen auf seinen Internetseiten hat der Auftraggeber den Fotografen im Impressum namentlich zu nennen und entsprechend eines Links, ohne rel=“nofollow“-Attribut, auf die Website „www.fotoedmundo.com“ zu setzen.

8. Haftung und Schadensersatz
Der Fotograf haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.
Der Fotograf haftet nicht aufgrund Unmöglichkeit der Leistungserbringung wie bzw. Krankheit, Quarantäne, Tod von Familienangehörigen, Verkehrsunfall, Verkehrsstörungen, Umwelteinflüssen, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnungen, Epidemien, etc. Kann der Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
Der Fotograf haftet nicht aufgrund lokalen/zeitlichen Bestimmungen, Maßnahmen, hoheitlichen Anordnungen, Epidemien, die seinen Zutritt, ggf. auch seinen Assistenten, in die Kirchen, Gebäuden, Restaurants, etc. angeht.
In dem Fall bemüht sich der Fotograf, soweit vom Kunden erwünscht, um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
Die geleistete Reservierungsgebühr wird dem Auftraggeber unmittelbar wieder auf sein Konto gutgeschrieben.
Für Mehrkosten, die durch Buchung Dritter (Fotografen, Fotodesigner, etc.) entstehen, wird nicht gehaftet.

9. Widerrufsbelehrung
9.1. Widerrufsrecht
Der Auftraggeber hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerruffrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber mich (FotoEdmundo, Edmund Kocent, Herler Straße 92, 51067 Köln, E-Mail: info@fotoedmundo.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Dafür kann das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwendet werden. Das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

9.2. Folgen des Widerrufs
Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerruft, habe ich ihm alle Zahlungen, die ich von ihm erhalten habe, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Auftraggeber eine andere Art der Lieferung als die von mir angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahle, an dem die Mitteilung über seinen Widerruf dieses Vertrages bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das er bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat. Es sei denn, dass mit dem Auftraggeber ausdrücklich etwas anderes vereinbart würde. In keinem Fall werden ihm wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollten, so hat er mir einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber mir von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

10. Abtretungs- und Verpfändungsverbot
Ansprüche oder Rechte des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer dürfen ohne dessen Zustimmung nicht abgetreten oder verpfändet werden, es sei denn der Auftraggeber hat ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachgewiesen.

11. Schlussbestimmungen
Sprache, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Der Vertrag wird in Deutsch abgefasst. Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt in Deutsch.
Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Zusätzliche oder abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform und werden nur dann Vertragsbestandteil.
Erfüllungsort für alle Vertragsparteien für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen.

12. Alternative Streitbeilegung
Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Der Fotograf ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Hinweis:
Diese AGB sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung dieser AGB, auch in Teilen, bedarf des schriftlichen Einverständnisses von Edmund Kocent. Die rechtswidrige Nutzung dieser Inhalte wird straf- und zivilrechtlich verfolgt.

Diese AGB sind ab dem 11.03.2023 wirksam. Alle früheren AGB verlieren ab diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.